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Frage an Forenbesitzer

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 15:07
von ulli
aaaaalso ich habe da mal ein paar Fragen an alle hier die ein Forum betreiben. Was muss im Impressum stehen, ich habe das Standartimpressum von board4you und das habe ich genauso schon bei sehr vielen gesehen...reicht das aus???

desweiteren würde ich gerne mal wissen ob man Artikel aus dem Internet z., B. von Promiseiten oder der Blöd Zeitung ins Forum bringen darf? Wenn ja wie?? Bilder leuchtet mir ja ein...aber Artikel?? Ich habe mir so eine oberschlaue in mein Forum geholt....die hat an allem was zu nasen....sie hat mir gesagt das ich solche Artikel nur teilweise und dann als Zitat reinpacken darf?? Wer kann mir sagen ob das stimmt...muss ich das dann auch mit der Originalseite verlinken?? Vielleicht kann mir da ja mal jemand helfen...das wäre super nett...

Bilder sind nicht richtig, der Aufbau wäre nicht richtig, die Farben passen ihr nicht...Himmel...was hab ich nur getan :G

Was macht man mit Mitgliedern die sich nur anmelden und nix tun??? Rausschmeissen?? Auf Mails reagieren die auch nicht....bin drauf und dran das Forum aufzugeben...aber das kann ich den anderen nicht antun. Gebt mir doch mal einen kleinen Tipp....büüüdddeeeeee.... :DA :DA :DA

LG vonne Ulli :X

Re: Frage an Forenbesitzer

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 15:22
von Inatktiv_220523
Es kommt drauf an, was du im Forum präsentierst und ob du eine TLD .de hast.
Wo der Server steht ist uninteressant.
Genaueres darf ich mal von e-recht24.de zitieren:
Wer benötigt ein Impressum?

Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.

Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft dies für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.
Impressum auch für private Webseiten?

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen
Ich muss deiner Schlaumeierin teilweise Recht geben. Artikel, welche nicht deiner Gehirnwindungen entsprungen sind, sondern anderen Ursprung haben und du sie nur kopierst, müssen gekennzeichnet werden (siehe mein Zitat oben).

Das mit den "toten" Mitgliedern ist glaub ich kein Einzelfall. Auch ich betreibe sein einiger Zeit ein Forum, bei dem ein Großteil inaktiv ist.
Diese zu löschen bringt keinen Vorteil. Neumitglieder schauen oft erst die Mitgliderzahlen an, bevor sie sich anmelden. Und ab und zu "verirrt" sich ein verschollen geglaubter User wieder zurück.

Re: Frage an Forenbesitzer

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 15:27
von ulli
äh was ist bitte eine TDL??? Ich habe ein kleines Forum mit Frontpage und Grafikschule.....guggst du mal das Impresum bitte an???

http://www.boards-4you.de/wbb31/61/

Re: Frage an Forenbesitzer

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 15:32
von Inatktiv_220523
Sorry, TLD steht für Top-Level-Domain.
Also zB.: .de, .com, .net


Ok, hab dein Impressum mal angeschaut.
Die Frage ist, ob du irgend eine Einnahme mit der Homepage hast. Mitgliedsbeiträge, Gebüren, Werbung ect.
Die Google-AdSense Banner wären soetwas.
An deiner Stelle würde ich noch deine Adresse einfügen.

Re: Frage an Forenbesitzer

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 15:37
von ulli
also darf ich solche Artikel nur teilweise und nur als Zitat einbringen?? hab ich das so richtig verstanden....und das Impressum?? Kann ich das so lassen???? Langsam blicke ich da nicht mehr durch...jeder sagt was anderes...

Ich kenne viele Board4 you foren die das gleich Impressum habe wie ich....

also Einnahmen habe ich nicht...zumindestens weiß ich dabvon noch nix :G :G du meinst wenn ich meine Adresse angebe genügt es so`??

Re: Frage an Forenbesitzer

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 22:57
von Inatktiv_220523
Das Thema wurde jetzt per PN geklärt. :X