Hi Leutz! Habe diesen Artikel gerade auf Heise.de gefunden.
Bei einem Ausfall des Internetanschlusses haben Kunden grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.... http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 90928.html
Gruß Jörg
BGH: Bei Internetausfall besteht Anspruch auf Schadensersatz
Moderator: Jasko
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Re: BGH: Bei Internetausfall besteht Anspruch auf Schadenser
Moin-Moin
Finde ich richtig!!! Wie oft sind manche Kunden ohne Internet. Und der Kundenservice
per Telefon ist dann auch nur von unwissenden die nur weiterleiten können besetzt.
Gruß...Volker...
Finde ich richtig!!! Wie oft sind manche Kunden ohne Internet. Und der Kundenservice
per Telefon ist dann auch nur von unwissenden die nur weiterleiten können besetzt.
Gruß...Volker...
- npage-user
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Re: BGH: Bei Internetausfall besteht Anspruch auf Schadenser
Das ist wirklich eine gute Regelung, ich habe davon im Fernsehen erfahren! [smilie=popcorn.gif]
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